Unsere Notfallnummer: +49 (0) 151 11721006

Beistand bei Steuer­hinterziehung

Ob noch unentdeckt oder wenn die Behörden bereits ermitteln: Wir helfen!

Auf Steuerrecht spezialisierte Anwaltskanzlei unterstützt Mandaten bundesweit bei der rechtlichen Vertretung in allen Fällen und Delikten von Steuerhinterziehung: schnell, sicher und diskret.

Hilfe bei Steuerhinterziehung Kanzlei Mauss
©Fotolia | sp4764
Hilfe bei Steuerhinterziehung Kanzlei Mauss

Beistand bei Steuer­hinterziehung

Ob noch unentdeckt oder wenn die Behörden bereits ermitteln: Wir helfen!

Auf Steuerrecht spezialisierte Anwaltskanzlei unterstützt Mandaten bundesweit bei der rechtlichen Vertretung in allen Fällen und Delikten von Steuerhinterziehung: schnell, sicher und diskret.

WIR NEHMEN UNS IHRER SACHE AN

Steuern hinterzogen?

Im Rahmen einer Steuerhinterziehung müssen unterschiedliche Ausgangssituationen unterschieden werden. Ganz egal, welcher Fall bei Ihnen vorliegt: Bewahren Sie Ruhe und nehmen Sie Kontakt zu unseren Steuerexperten auf. Denn wir wissen, was in den folgenden beiden Kontexten zu tun ist:

Fall 1
Sie haben Steuern hinterzogen und die Finanzbehörde ist auf das Vergehen noch nicht aufmerksam geworden. Das ist die beste Ausgangslage für Sie: In dieser Situation erreichen wir für Sie Straffreiheit mittels einer wirksam erstellten Selbstanzeige. Denn bei über 1500 erstellten Selbstanzeigen haben wir eine 100%-Erfolgsquote. Eine Strafe muss also nicht sein. Wir analysieren Ihren Fall gründlich und entwickeln Ihre Erfolgsstrategie.
Fall 2
Sie haben Steuern hinterzogen und die Finanzbehörde hat gegen Sie bereits ein Ermittlungsverfahren eingeleitet (z. B. nach einer erfolgten Hausdurchsuchung, einer Betriebsprüfung oder aufgrund eines anonymen Hinweises): In diesem Falle stehen Ihnen unsere Anwälte und Steuerexperten zur Seite, wenn es darum geht, Sie rechtlich zu vertreten, eine mögliche Strafe abzuwenden bzw. das Strafmaß zu verringern. Wir unterstützen Sie dabei, gemeinsam eine optimale Verteidigungsstrategie zu entwickeln.

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Mehr Informationen

SO GEHEN WIR VOR

Umfangreicher Rechtsbeistand in vier Schritten

1

Kontakt

Sie benötigen eine rechtliche Erstberatung? Nehmen Sie zuerst Kontakt mit uns auf. Die Kontaktaufnahme kann persönlich, telefonisch, per Mail oder per Kontaktformular erfolgen.

2

Analyse

Im Anschluss an die Kontaktaufnahme oder ein Gespräch analysieren wir Ihren Fall, klären die Rahmenbedingungen und nehmen alle relevanten Zahlen und Informationen rund um Ihren Fall von Ihnen auf.

3

Mandat

Wenn Sie dann rechtlich im Zuge einer Steuerhinterziehung oder der Erstellung einer Selbstanzeige von uns betreut werden möchten, erteilen sie uns ein entsprechendes Mandat.

4

Verfahren

Wir erstellen Ihre Selbstanzeige (rechtssicher und wirksam) oder vertreten Sie rechtlich in einem Verfahren, wenden eine Strafe ab oder erwirken eine Strafminderung.

Professionelle Hilfe bei einer erfolgten Steuerhinterziehung

Sie wünschen eine Beratung im Hinblick auf eine erfolgte Steuerhinterziehung oder benötigen professionelle Unterstützung bei einer Selbstanzeige? Kontaktieren Sie uns über das Kontaktformular oder diskret telefonisch unter unserer Notfallnummer: +49 (0) 151 11721006

IHR EXPERTEN-TEAM

Steuerrechtsexperten Mauss und Juppe

Diese Steuerrechtexperten setzen sich bei jeder Art von Steuerstrafangelegenheiten persönlich für Sie ein: Steuerberaterin und ehemalige Steuerfahnderin beim Finanzamt Isabella Mauss sowie Fachanwalt für Steuerrecht Thomas Juppe.

Ganz gleich, welche Steuerstraftat im Raum steht, ob noch unentdeckt oder im Zuge eines bereits eingeleiteten Strafverfahrens: Wir stehen Ihnen rechtlich bei!

Von unserer Steuer- und Anwaltskanzlei in Augsburg aus betreuen wir bundesweit Mandate rund um die Themen Selbstanzeigen, Steuerhinterziehung und jede Art von Steuerstrafverfahren.

IHR EXPERTEN-TEAM

Steuerrechtsexperten Mauss und Juppe

Diese Steuerrechtexperten setzen sich bei jeder Art von Steuerstrafangelegenheiten persönlich für Sie ein: Steuerberaterin und ehemalige Steuerfahnderin beim Finanzamt Isabella Mauss sowie Fachanwalt für Steuerrecht Thomas Juppe.

Ganz gleich, welche Steuerstraftat im Raum steht, ob noch unentdeckt oder im Zuge eines bereits eingeleiteten Strafverfahrens: Wir stehen Ihnen rechtlich bei!

Von unserer Steuer- und Anwaltskanzlei in Augsburg aus betreuen wir bundesweit Mandate rund um die Themen Selbstanzeigen, Steuerhinterziehung und jede Art von Steuerstrafverfahren.

umfangreiches Insider­wissen

Als Ex-Steuerfahnderin verfügt Isabella Mauss über wertvolles Insiderwissen aus den Finanzbehörden. Ein einmaliger Mehrwert für Sie!

Steuerprofis und Steuer­anwälte

Steuerprofis und Steueranwälte an einem Tisch: In unserer Kanzlei wird jeder Fall sowohl aus steuerlicher als auch rechtlicher Perspektive analysiert.

hohe Spezialisierung

Spezialisie­rung macht den Unterschied! Wir haben den Fokus unserer Kanzlei ganz auf den Rechtsbeistand im Zuge einer Steuerhinterzieh­ung gesetzt.

all Arten der Hinterziehung

Steuerhinterziehung ist nicht gleich Steuerhinterziehung: Wir nehmen uns allen Formen von Steuerstraftaten an – ob unentdeckt oder entdeckt.

absolute Diskretion

Unsere Steueranwälte wissen um Diskretion bei jedem Mandanten: Schließlich ist Steuerhinterziehung ein sehr sensibles Thema.

bundesweite Abwicklung

Damit unsere Steu­er­profis Ihre Fälle bundesweit abwickeln können, setzen wir auf moderne und sichere Kommu­nikations­techniken.

Professionelle Hilfe bei einer erfolgten Steuerhinterziehung

Sie wünschen eine Beratung im Hinblick auf eine erfolgte Steuerhinterziehung oder benötigen professionelle Unterstützung bei einer Selbstanzeige? Kontaktieren Sie uns über das Kontaktformular oder diskret telefonisch unter unserer Notfallnummer: +49 (0) 151 11721006

FAQ

Die wichtigsten Antworten auf häufig gestellte Fragen

Den Tatbestand der Steuerhinterziehung (§ 370 Abs. 1 AO) erfüllt, wer den Finanzbehörden oder anderen Behörden über steuerlich erhebliche Tatsachen unrichtige oder unvollständige Angaben macht, die Finanzbehörden pflichtwidrig über steuerlich erhebliche Tatsachen in Unkenntnis lässt oder pflichtwidrig die Verwendung von Steuerzeichen oder Steuerstempeln unterlässt und dadurch Steuern verkürzt – oder, wer für sich oder einen anderen nicht gerechtfertigte Steuervorteile erlangt.

Eine Tat im steuerstrafrechtlichen Sinn definiert sich über den Steuerpflichtigen, die Steuerart und den Besteuerungszeitraum.

  • Freiheitsstrafe bis 5 Jahre oder Geldstrafe (§ 370 Abs. 1 AO)
  • In besonders schweren Fällen (§ 370 Abs. 3 AO): Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu zehn Jahren

Bei der leichtfertigen Steuerverkürzung (§378 AO) handelt es sich um keine Straftat, sondern um eine Ordnungswidrigkeit. Diese wird nicht mit einer Strafe, sondern mit einer Geldbuße bis zu fünfzigtausend Euro geahndet. Der Tatbestand der leichtfertigen Steuerverkürzung ist erfüllt, wenn der Tatbestand der Steuerhinterziehung (§ 370 Abs. 1 AO) (s.o.) leichtfertig begangen wird.

Zu unterscheiden ist zwischen der Strafverfolgungsverjährung und der Festsetzungsverjährung. Die Frist für die Strafverfolgungsverjährung beträgt fünf oder zehn Jahre. Die Fristberechnung hängt von verschiedenen Faktoren ab und muss individuell und für jeden Fall einzeln vorgenommen werden. Für den Verjährungsbeginn ist die Ermittlung des Endes der Steuerhinterziehung maßgeblich.

Bei der Festsetzungsverjährung geht es darum, wie lange das Finanzamt noch Steuernachzahlungen im Besteuerungsverfahren fordern kann. Die Festsetzungsverjährung beträgt bei Steuerhinterziehung zehn Jahre und bei leichtfertiger Steuerverkürzung fünf Jahre.

Im Falle einer vollständigen und wirksamen Selbstanzeige (§ 371 AO) besteht die Möglichkeit, trotz verwirklichter Steuerhinterziehung Straffreiheit zu erhalten, sofern kein Sperrgrund nach § 371 Abs 2 AO vorliegt und die hinterzogenen Steuern samt Zinsen und Hinterziehungszinsen entrichtet werden. Die strafbefreiende Selbstanzeige ist jedoch an strenge Voraussetzungen geknüpft. Hier ist dringend anzuraten, sich von einem Fachanwalt für Steuerrecht oder einem spezialisierten Steuerberater begleiten zu lassen.