Beistand bei Steuerhinterziehung
Ob noch unentdeckt oder wenn die Behörden bereits ermitteln: Wir helfen!
Auf Steuerrecht spezialisierte Anwaltskanzlei unterstützt Mandaten bundesweit bei der rechtlichen Vertretung in allen Fällen und Delikten von Steuerhinterziehung: schnell, sicher und diskret.


Beistand bei Steuerhinterziehung
Ob noch unentdeckt oder wenn die Behörden bereits ermitteln: Wir helfen!
Auf Steuerrecht spezialisierte Anwaltskanzlei unterstützt Mandaten bundesweit bei der rechtlichen Vertretung in allen Fällen und Delikten von Steuerhinterziehung: schnell, sicher und diskret.
WIR NEHMEN UNS IHRER SACHE AN
Steuern hinterzogen?
Im Rahmen einer Steuerhinterziehung müssen unterschiedliche Ausgangssituationen unterschieden werden. Ganz egal, welcher Fall bei Ihnen vorliegt: Bewahren Sie Ruhe und nehmen Sie Kontakt zu unseren Steuerexperten auf. Denn wir wissen, was in den folgenden beiden Kontexten zu tun ist:
Fall 1
Fall 2
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Mehr InformationenSO GEHEN WIR VOR
Umfangreicher Rechtsbeistand in vier Schritten
Kontakt
Sie benötigen eine rechtliche Erstberatung? Nehmen Sie zuerst Kontakt mit uns auf. Die Kontaktaufnahme kann persönlich, telefonisch, per Mail oder per Kontaktformular erfolgen.
Analyse
Im Anschluss an die Kontaktaufnahme oder ein Gespräch analysieren wir Ihren Fall, klären die Rahmenbedingungen und nehmen alle relevanten Zahlen und Informationen rund um Ihren Fall von Ihnen auf.
Mandat
Wenn Sie dann rechtlich im Zuge einer Steuerhinterziehung oder der Erstellung einer Selbstanzeige von uns betreut werden möchten, erteilen sie uns ein entsprechendes Mandat.
Verfahren
Wir erstellen Ihre Selbstanzeige (rechtssicher und wirksam) oder vertreten Sie rechtlich in einem Verfahren, wenden eine Strafe ab oder erwirken eine Strafminderung.
Professionelle Hilfe bei einer erfolgten Steuerhinterziehung
IHR EXPERTEN-TEAM
Steuerrechtsexperten Mauss und Juppe
Diese Steuerrechtexperten setzen sich bei jeder Art von Steuerstrafangelegenheiten persönlich für Sie ein: Steuerberaterin und ehemalige Steuerfahnderin beim Finanzamt Isabella Mauss sowie Fachanwalt für Steuerrecht Thomas Juppe.
Ganz gleich, welche Steuerstraftat im Raum steht, ob noch unentdeckt oder im Zuge eines bereits eingeleiteten Strafverfahrens: Wir stehen Ihnen rechtlich bei!
Von unserer Steuer- und Anwaltskanzlei in Augsburg aus betreuen wir bundesweit Mandate rund um die Themen Selbstanzeigen, Steuerhinterziehung und jede Art von Steuerstrafverfahren.


IHR EXPERTEN-TEAM
Steuerrechtsexperten Mauss und Juppe
Diese Steuerrechtexperten setzen sich bei jeder Art von Steuerstrafangelegenheiten persönlich für Sie ein: Steuerberaterin und ehemalige Steuerfahnderin beim Finanzamt Isabella Mauss sowie Fachanwalt für Steuerrecht Thomas Juppe.
Ganz gleich, welche Steuerstraftat im Raum steht, ob noch unentdeckt oder im Zuge eines bereits eingeleiteten Strafverfahrens: Wir stehen Ihnen rechtlich bei!
Von unserer Steuer- und Anwaltskanzlei in Augsburg aus betreuen wir bundesweit Mandate rund um die Themen Selbstanzeigen, Steuerhinterziehung und jede Art von Steuerstrafverfahren.
umfangreiches Insiderwissen
Steuerprofis und Steueranwälte
hohe Spezialisierung
all Arten der Hinterziehung
absolute Diskretion
bundesweite Abwicklung
Ch.D.
Sehr hohe Fachkompetenz in den Bereichen Steuern und Steuerrecht. Absolut professionelle, präzise und transparente Arbeitsweise. Sehr sympathische und freundliche Anwälte, die sich richtig ins Zeug legen. Ich kann die Kanzlei in jeder Hinsicht weiterempfehlen.
D.K.
Alles lief absolut perfekt! Die gesamte Team hat meinen Fall schnell, reibungslos und zu meiner absoluten Zufriedenheit abgewickelt. Ich bleibe hier Kunde.
G.G.
absolut kompetentes und sympathisches Team, kann man nur weiterempfehlen!
Professionelle Hilfe bei einer erfolgten Steuerhinterziehung
FAQ
Die wichtigsten Antworten auf häufig gestellte Fragen
Den Tatbestand der Steuerhinterziehung (§ 370 Abs. 1 AO) erfüllt, wer den Finanzbehörden oder anderen Behörden über steuerlich erhebliche Tatsachen unrichtige oder unvollständige Angaben macht, die Finanzbehörden pflichtwidrig über steuerlich erhebliche Tatsachen in Unkenntnis lässt oder pflichtwidrig die Verwendung von Steuerzeichen oder Steuerstempeln unterlässt und dadurch Steuern verkürzt – oder, wer für sich oder einen anderen nicht gerechtfertigte Steuervorteile erlangt.
Eine Tat im steuerstrafrechtlichen Sinn definiert sich über den Steuerpflichtigen, die Steuerart und den Besteuerungszeitraum.
- Freiheitsstrafe bis 5 Jahre oder Geldstrafe (§ 370 Abs. 1 AO)
- In besonders schweren Fällen (§ 370 Abs. 3 AO): Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu zehn Jahren
Bei der leichtfertigen Steuerverkürzung (§378 AO) handelt es sich um keine Straftat, sondern um eine Ordnungswidrigkeit. Diese wird nicht mit einer Strafe, sondern mit einer Geldbuße bis zu fünfzigtausend Euro geahndet. Der Tatbestand der leichtfertigen Steuerverkürzung ist erfüllt, wenn der Tatbestand der Steuerhinterziehung (§ 370 Abs. 1 AO) (s.o.) leichtfertig begangen wird.
Zu unterscheiden ist zwischen der Strafverfolgungsverjährung und der Festsetzungsverjährung. Die Frist für die Strafverfolgungsverjährung beträgt fünf oder zehn Jahre. Die Fristberechnung hängt von verschiedenen Faktoren ab und muss individuell und für jeden Fall einzeln vorgenommen werden. Für den Verjährungsbeginn ist die Ermittlung des Endes der Steuerhinterziehung maßgeblich.
Bei der Festsetzungsverjährung geht es darum, wie lange das Finanzamt noch Steuernachzahlungen im Besteuerungsverfahren fordern kann. Die Festsetzungsverjährung beträgt bei Steuerhinterziehung zehn Jahre und bei leichtfertiger Steuerverkürzung fünf Jahre.
Im Falle einer vollständigen und wirksamen Selbstanzeige (§ 371 AO) besteht die Möglichkeit, trotz verwirklichter Steuerhinterziehung Straffreiheit zu erhalten, sofern kein Sperrgrund nach § 371 Abs 2 AO vorliegt und die hinterzogenen Steuern samt Zinsen und Hinterziehungszinsen entrichtet werden. Die strafbefreiende Selbstanzeige ist jedoch an strenge Voraussetzungen geknüpft. Hier ist dringend anzuraten, sich von einem Fachanwalt für Steuerrecht oder einem spezialisierten Steuerberater begleiten zu lassen.