Unsere Notfallnummer: +49 (0) 151 11721006

Sicher zur Straf­freiheit

Erfahrene Steuer­straf­experten unterstützen Sie bei der Erstellung einer Selbst­anzeige.

Auf Selbstanzeigen spezialisierte Anwaltskanzlei betreut bundesweit Mandaten bei der Abgabe einer strafbefreienden Selbstanzeige beim Finanzamt: sicher, diskret und professionell.

Selbstanzeige Knzlei Mauss
©Fotolia | BillionPhotos.com
Selbstanzeige Knzlei Mauss

Sicher zur Straf­freiheit

Erfahrene Steuer­straf­experten unterstützen Sie bei der Erstellung einer Selbst­anzeige.

Auf Selbstanzeigen spezialisierte Anwaltskanzlei betreut bundesweit Mandaten bei der Abgabe einer strafbefreienden Selbstanzeige beim Finanzamt: sicher, diskret und professionell.

Steuern hinterzogen?

Wir erwirken für Sie Straffreiheit

Sie haben in irgendeiner Form höhere Beträge an Steuern hinterzogen oder bewusst falsche Angaben beim Finanzamt gemacht? Keine Sorge. Wenn die Tat von den Steuerbehörden noch nicht entdeckt wurde, ist der Weg zur Straffreiheit nicht weit. Dafür sorgen wir  – mit einer strafbefreienden Selbstanzeige. In nur 2 Wochen zur Straffreiheit: Unsere erfahrenen Steuerexperten und Steueranwälte reagieren zügig und wickeln eine wirksame Selbstanzeige mit Ihnen in nur 2 Wochen nach der ersten Kontaktaufnahme ab. Und nehmen Ihnen so schnell und endgültig die Sorge vor einer möglichen Strafe. Deswegen: Bleiben Sie im Fall einer Steuerhinterziehung ruhig! Die Steuerstrafexperten der  Steuer- und Anwaltskanzlei Mauss & Mauss stehen an Ihrer Seite!

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Mehr Informationen

SO FUNKTIONIERT ES

In vier einfachen Schritten zur Selbstanzeige

1

Kontakt

Sie möchten eine Selbstanzeige er­statten? Nehmen Sie zuerst Kon­takt mit uns auf. Die Kontakt­aufnahme kann persönlich, te­le­fo­nisch, per Mail oder per Kontakt­formular erfolgen.
2

Analyse

Wir besprechen Ihren Fall, neh­men alle Informationen und Zah­len von Ihnen auf und analysieren die Rah­menbedingungen. Die steuerrechtliche Erstdiagnose erhal­ten Sie in nur 24 h.
3

Betreuung

Sie erteilen uns ein Mandat, wenn Sie im Zuge einer Selbstanzeige von uns betreut werden möchten.

4

Selbstanzeige

Wir erstellen Ihnen eine rechts­sichere, wirksame Selbstanzeige, reichen diese bei der Finanz­behörde ein und informieren Sie über das Ergebnis.

Professionelle Betreu­ung bei der Erstellung einer Selbst­anzeige

Sie wünschen eine Beratung zum Thema Selbstanzeige oder benötigen professionelle Unterstützung bei der Erstellung einer Selbstanzeige? Kontaktieren Sie uns über das Kontaktformular oder diskret telefonisch unter unserer Notfallnummer: +49 (0) 151 11721006

IHR EXPERTEN-TEAM

Steuerrechtsexperten Mauss und Juppe

Diese Steuerrechtexperten setzen sich bei jeder Art von Steuerstrafangelegenheiten persönlich für Sie ein: Steuerberaterin und ehemalige Steuerfahnderin beim Finanzamt Isabella Mauss sowie Fachanwalt für Steuerrecht Thomas Juppe.

Ganz gleich, welche Steuerstraftat im Raum steht, ob noch unentdeckt oder im Zuge eines bereits eingeleiteten Strafverfahrens: Wir stehen Ihnen rechtlich bei!

Von unserer Steuer- und Anwaltskanzlei in Augsburg aus betreuen wir bundesweit Mandate rund um die Themen Selbstanzeigen, Steuerhinterziehung und jede Art von Steuerstrafverfahren.

IHR EXPERTEN-TEAM

Steuerrechtsexperten Mauss und Juppe

Diese Steuerrechtexperten setzen sich bei jeder Art von Steuerstrafangelegenheiten persönlich für Sie ein: Steuerberaterin und ehemalige Steuerfahnderin beim Finanzamt Isabella Mauss sowie Fachanwalt für Steuerrecht Thomas Juppe.

Ganz gleich, welche Steuerstraftat im Raum steht, ob noch unentdeckt oder im Zuge eines bereits eingeleiteten Strafverfahrens: Wir stehen Ihnen rechtlich bei!

Von unserer Steuer- und Anwaltskanzlei in Augsburg aus betreuen wir bundesweit Mandate rund um die Themen Selbstanzeigen, Steuerhinterziehung und jede Art von Steuerstrafverfahren.

Steuerprofis und Steueranwälte

In unserer Kanzlei analysieren sowohl Steuerprofis als auch Steueranwälte jeden Fall – mit immensen Vorteilen für unsere Mandanten.

exklusives Insiderwissen

Steuerexpertin Isabella Mauss ist Ex-Steuerfahnderin mit jahrelanger Erfahrung und verfügt über wertvolles Insiderwissen aus den Finanzbehörden.

spezialisiert auf Selbstanzeigen

Wir haben unseren Fokus ganz auf das Spezialgebiet Steuerhinterziehung und die Erstattung von Selbstanzeigen ausgerichtet.

wirksame Selbstanzeigen

Eine Selbstanzeige muss gewisse Details beachten, um nicht unwirksam zu werden. Wir erstatten zu 100% wirksame, rechtssichere Selbstanzeigen.

absolute Diskretion

Eine Selbstanzeige ist für jeden Mandanten ein sensibles Thema. Absolute Diskretion ist für uns deswegen selbstverständlich.

bundesweite Abwicklung

Für einfache, bundes­weite Abwicklung von Steuerfällen bedie­nen wir uns moderner, sicherer Kommu­nikations­techniken.

Professionelle Betreu­ung bei der Erstellung einer Selbst­anzeige

Sie wünschen eine Beratung zum Thema Selbstanzeige oder benötigen professionelle Unterstützung bei der Erstellung einer Selbstanzeige? Kontaktieren Sie uns über das Kontaktformular oder diskret telefonisch unter unserer Notfallnummer: +49 (0) 151 11721006

FAQ

Die wichtigsten Antworten auf häufig gestellte Fragen

Im Falle einer vollständigen und wirksamen Selbstanzeige tritt Straffreiheit ein. Daher ist es sinnvoll vor dem Hintergrund einer möglich begangenen Steuerstraftat (Steuerhinterziehung, nicht angegebene Einnahmen), die aber von der Finanzbehörde noch unentdeckt ist, von dieser Möglichkeit bei Bedarf Gebrauch zu machen. Der Gesetzgeber hat hier bewusst eine „goldene Brücke“ normiert, sofern mit der Selbstanzeige zur Steuerehrlichkeit zurückgekehrt wird.

Zu unterscheiden ist zwischen der Strafverfolgungsverjährung und der Festsetzungsverjährung. Die Frist für die Strafverfolgungsverjährung beträgt fünf oder zehn Jahre. Die Fristberechnung hängt von verschiedenen Faktoren ab und muss individuell und für jeden Fall einzeln vorgenommen werden. Für den Verjährungsbeginn ist die Ermittlung des Endes der Steuerhinterziehung maßgeblich. Bei der Festsetzungsverjährung geht es darum, wie lange das Finanzamt noch Steuernachzahlungen im Besteuerungsverfahren fordern kann. Die Festsetzungsverjährung beträgt bei Steuerhinterziehung zehn Jahre und bei leichtfertiger Steuerverkürzung fünf Jahre.

Eine Selbstanzeige ist dann vollständig wirksam, wenn das sog. Vollständigkeitsgebot eingehalten ist. Das Vollständigkeitsgebot besagt, dass Straffreiheit nur eintritt, wenn gegenüber der Finanzbehörde zu allen Steuerstraftaten einer Steuerart in vollem Umfang die unrichtigen Angaben berichtigt, die unvollständigen Angaben ergänzt oder die unterlassenen Angaben nachgeholt werden. Die Angaben müssen zu allen unverjährten Steuerstraftaten einer Steuerart mindestens aber zu allen Steuerstraftaten einer Steuerart innerhalb der letzten zehn Kalenderjahre erfolgen.

Wenn Steuerverkürzungen bereits eingetreten sind oder Steuervorteile erlangt wurden, so tritt für den an der Tat beteiligten Straffreiheit nur ein, wenn er die aus der Tat zu seinen Gunsten hinterzogenen Steuern, die Hinterziehungszinsen und Säumniszuschläge innerhalb einer ihm vom Finanzamt bestimmten Frist entrichtet. In bestimmten Fällen wird von der Verfolgung einer Straftat zudem nur dann abgesehen, wenn zusätzlich ein sogenannter „Strafzuschlag“ nach § 398 a AO zu Gunsten der Staatskasse gezahlt wird. Dies ist insbesondere dann der Fall, wenn die Steuerverkürzung oder der erlangte Steuervorteil einen Betrag von € 25.000,00 je Tat übersteigt. Damit Straffreiheit eintritt, muss zudem die Selbstanzeige wirksam erstattet werden. Das heißt, sie muss alle erforderlichen Details enthalten und allen Formalitäten entsprechen. Um sicherzugehen, dass einem bei der Erstellung der Selbstanzeige kein Fehler unterlaufen ist, ist es ratsam sich hier von einem Steueranwalt beraten zu lassen.

§ 371 Abs. 2 AO nennt sogenannte „Sperrgründe“, bei deren Vorliegen Straffreiheit nicht mehr eintreten kann. Dies ist u. a. der Fall, wenn die Steuerstraftat im Zeitpunkt der Selbstanzeige bereits entdeckt ist.

Wenn Sie sich zu einer Selbstanzeige entscheiden, sollte der erste Schritt sein, sich professionell beraten zu lassen, z. B. von einem Fachanwalt für Steuerrecht oder einem versierten Steuerberater. Für eine wirksame Selbstanzeige müssen zwingend diverse Voraussetzungen, Details und Formalien beachtet werden, damit diese vollständig und wirksam ist. Im Falle der Unwirksamkeit und Unvollständigkeit, kann Straffreiheit nicht mehr eintreten. Ein Fachanwalt für Steuerrecht oder versierter Steuerberater an Ihrer Seite, hat alle wichtigen Aspekte im Blick und achtet darauf, dass Ihre Selbstanzeige wirksam und vollständig ist.