Fachanwalt für Steuerrecht.

Erfahrene Steuer­anwälte stehen Ihnen bei Steuer­delikten jeder Art bundesweit zur Seite!

Rat und rechtlicher Beistand bei Steuerdelikten: Unsere Anwälte für Steuerrecht unterstützen Mandanten engagiert, persönlich und diskret – bei Selbstanzeigen, Steuerstrafverfahren, Hausdurchsuchungen oder Betriebsprüfungen.

Medien Partner Siegel

Die Steuerfahndung hat Sie im Visier?

Wir sind vor und während der Ermittlung für Sie da!

Ob im Zuge einer Steuerhinterziehung, während einer Durchsuchungsmaßnahme oder nach bereits erfolgter Einleitung eines Strafverfahrens: Unsere Steueranwälte unterstützen Sie im Falle von Steuerstrafdelikten jeder Art. Dabei verfügen wir dank Ex-Steuerfahnderin Isabella Mauss über exklusives Insiderwissen zu den Mechanismen und Mitteln der Finanzbehörden: Unsere Steueranwälte wissen immer genau, was zu tun ist.

Ganz gleich, ob es um die Erstattung einer Selbstanzeige beim Finanzamt geht oder auch um ein kompliziertes Verfahren (z.B. Einspruchsverfahren) mit komplexer steuerrechtlicher Sachlage geht: Mit den Steuerstrafexperten der Steuerkanzlei Mauss haben Sie erfahrene Spezialisten an Ihrer Seite, die sich mit viel Know-how und Strategie Ihrem Thema annehmen.

Ob entdeckte oder unentdeckte Steuerhinterziehung, ob Revisionsverfahren oder eine Hausdurchsuchung der Steuerfahndung  – bleiben Sie ruhig! Ein erfahrener Fachanwalt für Steuerrecht steht bundesweit für Sie bereit!

Direkt anfragen

Ein Steueranwalt für alle Fälle.

Wir leisten engagierten Rechtsbeistand bei u.a. folgenden Themen.

Steuerstrafverfahren

Selbstanzeige

Schwierige Betriebsprüfung

SO FUNKTIONIERT ES.

In vier Schritten zur Unterstützung durch einen Steueranwalt.

01

Kontakt

Sie möchten eine Selbstanzeige er­statten? Nehmen Sie zuerst Kon­takt mit uns auf. Die Kontakt­aufnahme kann persönlich, te­le­fo­nisch, per Mail oder per Kontakt­formular erfolgen.

02

Analyse

Wir besprechen Ihren Fall, neh­men alle Informationen und Zah­len von Ihnen auf und analysieren die Rah­menbedingungen. Die steuerrechtliche Erstdiagnose erhal­ten Sie in nur 24 h.

03

Betreuung

Sie erteilen uns ein Mandat, wenn Sie im Zuge einer Selbstanzeige von uns betreut werden möchten.

04

Selbstanzeige

Wir erstellen Ihnen eine rechts­sichere, wirksame Selbstanzeige, reichen diese bei der Finanz­behörde ein und informieren Sie über das Ergebnis.

Professionelle Betreuung durch einen Fachanwalt für Steuerrecht!

DISKRET BERATEN Lassen

IHR EXPERTEN-TEAM.

Steuerrechtsexperten Mauss und Juppe.

Diese Steuerrechtsexperten setzen sich bei jeder Art von Steuerstrafangelegenheiten persönlich, für Sie ein: Steuerberaterin und ehemalige Steuerfahnderin beim Finanzamt Isabella Mauss sowie Fachanwalt für Steuerrecht Thomas Juppe.

Ganz gleich, welche Steuerstraftat im Raum steht, ob noch unentdeckt oder im Zuge eines bereits eingeleiteten Strafverfahrens: Wir stehen Ihnen rechtlich bei!

Von unserer Steuer- und Anwaltskanzlei in Augsburg aus betreuen wir bundesweit Mandate rund um die Themen Selbstanzeigen, Steuerhinterziehung und jede Art von Steuerstrafverfahren

Jetzt Anwalt kontaktieren

Ihre Vorteile mit Kanzlei Mauss & Mauss.

Fachanwalt für Steuer­recht

Wir kennen uns aus im Steuerrecht: Ihren Fall übernimmt bei uns ein Fachanwalt und zertifizierter Berater für Steuerstrafrecht.

exklusives Behör­den­wissen

Ihr wohl größter Vorteil: Als Ex-Steuerfahnderin verfügt Steuerexpertin Isabella Mauss über wertvolles Insiderwissen aus den Finanzbehörden.

absolute Diskretion

Unsere Steueranwälte wissen um Diskretion bei jedem Mandanten: Schließlich ist Steuerhinterziehung ein sehr sensibles Thema.

bundesweite Abwicklung

Damit unsere Steueranwälte Ihre Fälle bundesweit abwickeln können, setzen wir auf moderne und sichere Kommunikationstechniken.

Experten für alle Steuerdelikte

Ob Selbstanzeige, eine Betriebsprüfung oder sehr komplexe Tatbestände: Unsere Rechtsanwälte und Steuerprofis wissen, was zu tun ist.

Anwälte und Steuer­experten

Wertvolle Synergien, die den entscheidenden Vorteil bringen: Bei uns arbeiten Fachanwälte und Steuerprofis Hand in Hand.

Steuern hinterzogen?

MM Secure - unser Tool für steuerliche Selbstanzeigen

Mit unserer eigenen Software führen wir Sie einfach, sicher und strukturiert durch den gesamten Prozess einer Selbstanzeige.

Testimonials.

Sie sind in bester Gesellschaft.

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Sehr hohe Fachkompetenz in den Bereichen Steuern und Steuerrecht. Absolut professionelle, präzise und transparente Arbeitsweise. Sehr sympathische und freundliche Anwälte, die sich richtig ins Zeug legen. Ich kann die Kanzlei in jeder Hinsicht weiterempfehlen.

Ch.D.

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Absolut kompetentes und sympathisches Team, kann man nur weiterempfehlen!

G.G.

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Alles lief absolut perfekt! Das gesamte Team hat meinen Fall schnell, reibungslos und zu meiner absoluten Zufriedenheit abgewickelt. Ich bleibe hier Kunde.

D.K.

Professionelle Betreuung durch einen Fachanwalt für Steuerrecht!

DISKRET BERATEN Lassen

FAQ.

Die wichtigsten Antworten auf häufig gestellte Fragen.

In welchen Bereichen ist die Unterstützung durch einen Fachanwalt für Steuerrecht sinnvoll?

Das Tätigkeitsspektrum ist sehr vielschichtig. Wir begleiten und unterstützen Sie insbesondere bei:

  • Betriebsprüfungsverfahren
  • Einspruchsverfahren
  • Verfahren des einstweiligen Rechtsschutzes
  • Vollstreckungs-, Stundungs- und Erlassverfahren
  • Abwehr von Haftungsbescheiden
  • Berichtigungserklärungen und Selbstanzeigen
  • Verfahren vor den Finanzgerichten
  • Nichtzulassungsbeschwerden und Revisionsverfahren vor dem Bundesfinanzhof

Zudem verteidigen wir Sie in sämtlichen Stadien (Ermittlungsverfahren, Zwischenverfahren und Hauptverfahren) eines Steuerstrafverfahrens.

Wie kommt es zu einem Steuerstrafverfahren?

Viele Wege münden in ein Steuerstrafverfahren wegen Steuerhinterziehung. Eine Möglichkeit, ins Visier der Fahndungsbehörden zu gelangen, ist z. B. wegen Steuerhinterziehung durch einen anonymen Hinweis gegen die eigene Person. Auch eine Betriebsprüfung, eine missglückte Selbstanzeige oder eine Hausdurchsuchung bei Dritten (Verdachtsmeldung) kann zur Folge haben, dass ein Verfahren gegen eine Person wegen Steuerhinterziehung eingeleitet wird.

Wann liegt eine Steuerhinterziehung vor?

Den Tatbestand der Steuerhinterziehung (§ 370 Abs. 1 AO) erfüllt, wer den Finanzbehörden oder anderen Behörden über steuerlich erhebliche Tatsachen unrichtige oder unvollständige Angaben macht, die Finanzbehörden pflichtwidrig über steuerlich erhebliche Tatsachen in Unkenntnis lässt oder pflichtwidrig die Verwendung von Steuerzeichen oder Steuerstempeln unterlässt und dadurch Steuern verkürzt oder für sich oder einen anderen nicht gerechtfertigte Steuervorteile erlangt.

Welche Strafen drohen bei Steuerhinterziehung?

  • Freiheitsstrafe bis 5 Jahre oder Geldstrafe (§ 370 Abs. 1 AO)
  • In besonders schweren Fällen (§ 370 Abs. 3 AO) Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu zehn Jahren

Gibt es bei verwirklichter Steuerhinterziehung die Möglichkeit, Straffreiheit zu erlangen?

Den Tatbestand der Steuerhinterziehung (§ 370 Abs. 1 AO) erfüllt, wer den Finanzbehörden oder anderen Behörden über steuerlich erhebliche Tatsachen unrichtige oder unvollständige Angaben macht, die Finanzbehörden pflichtwidrig über steuerlich erhebliche Tatsachen in Unkenntnis lässt oder pflichtwidrig die Verwendung von Steuerzeichen oder Steuerstempeln unterlässt und dadurch Steuern verkürzt oder für sich oder einen anderen nicht gerechtfertigte Steuervorteile erlangt.