Fachanwalt für Steuerrecht
Erfahrene Steueranwälte stehen Ihnen bei Steuerdelikten jeder Art bundesweit zur Seite!
Rat und rechtlicher Beistand bei Steuerdelikten: Unsere Anwälte für Steuerrecht unterstützen Mandaten engagiert, persönlich und diskret – bei Selbstanzeigen, Steuerstrafverfahren, Hausdurchsuchungen oder Betriebsprüfungen.


Fachanwalt für Steuerrecht
Erfahrene Steueranwälte stehen Ihnen bei Steuerdelikten jeder Art bundesweit zur Seite!
Rat und rechtlicher Beistand bei Steuerdelikten: Unsere Anwälte für Steuerrecht unterstützen Mandaten engagiert, persönlich und diskret – bei Selbstanzeigen, Steuerstrafverfahren, Hausdurchsuchungen oder Betriebsprüfungen.
Die Steuerfahndung hat Sie im Visier?
Wir sind vor und während der Ermittlung für Sie da!
Ob im Zuge einer Steuerhinterziehung, während einer Durchsuchungsmaßnahme oder nach bereits erfolgter Einleitung eines Strafverfahrens: Unsere Steueranwälte unterstützen Sie im Falle von Steuerstrafdelikten jeder Art. Dabei verfügen wir dank Ex-Steuerfahnderin Isabella Mauss über exklusives Insiderwissen zu den Mechanismen und Mitteln der Finanzbehörden: Unsere Steueranwälte wissen immer genau, was zu tun ist.
Ganz gleich ob es um die Erstattung einer Selbstanzeige beim Finanzamt geht oder auch um ein kompliziertes Verfahren (z.B. Einspruchsverfahren) mit komplexer steuerrechtlicher Sachlage geht: Mit den Steuerstrafexperten der Steuerkanzlei Mauss haben Sie erfahrene Spezialisten an Ihrer Seite, die sich mit viel Know-how und Strategie Ihrem Thema annehmen.
Ob entdeckte oder unentdeckte Steuerhinterziehung, ob Revisionsverfahren oder eine Hausdurchsuchung der Steuerfahndung – bleiben Sie ruhig! Ein erfahrener Fachanwalt für Steuerrecht steht bundesweit für Sie bereit!
Ein Steueranwalt für alle Fälle
Wir leisten engagierten Rechtsbeistand bei u.a. folgenden Themen
Steuerstrafverfahren
Rechtsbehelfsverfahren
Selbstanzeige
Steuer- und Wirtschaftsdelikte
Schwierige Betriebsprüfung
Klagen vor dem Finanzgericht
WIR LEISTEN ENGAGIERTEN RECHTSBEISTAND BEI U.A. FOLGENDEN THEMEN
Ein Steueranwalt für alle Fälle
Steuerstrafverfahren
Rechtsbehelfsverfahren
Selbstanzeige
Klagen vor dem Finanzgericht
Steuer- und Wirtschaftsdelikte
Schwierige Betriebsprüfung
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Mehr InformationenSO GEHEN WIR VOR
In vier Schritten zur Unterstützung durch einen Steueranwalt
Kontakt
Es liegt ein Verstoß gegen das Steuergesetz vor oder es wurde bereits ein Steuerstrafverfahren gegen Sie eingeleitet? Nehmen Sie unverzüglich Kontakt mit uns auf: persönlich, telefonisch, per Mail oder per Kontaktformular.
Analyse
Unsere Steueranwälte und Steuerexperten besprechen mit Ihnen Ihren Fall, nehmen alle relevanten Informationen und Zahlen von Ihnen auf und analysieren anschließend die Rahmenbedingungen.
Betreuung
Wenn Sie unseren rechtlichen Beistand wünschen, erteilen Sie uns ein Mandat. Anschließend vertreten unsere Steueranwälte Sie im Zuge einer Steuerangelegenheit oder eines Steuerstrafverfahrens.
Verfahren
Wir kämpfen für Ihr Recht! Unser Rechtsbeistand setzt alles daran, für Sie im besten Falle Straffreiheit zu erzielen bzw. eine größtmögliche Reduzierung des Strafmaßes zu erreichen.
Professionelle Betreuung durch einen Fachanwalt für Steuerrecht!
IHR EXPERTEN-TEAM
Steuerrechtsexperten Mauss und Juppe
Diese Steuerrechtexperten setzen sich bei jeder Art von Steuerstrafangelegenheiten persönlich für Sie ein: Steuerberaterin und ehemalige Steuerfahnderin beim Finanzamt Isabella Mauss sowie Fachanwalt für Steuerrecht Thomas Juppe.
Ganz gleich, welche Steuerstraftat im Raum steht, ob noch unentdeckt oder im Zuge eines bereits eingeleiteten Strafverfahrens: Wir stehen Ihnen rechtlich bei!
Von unserer Steuer- und Anwaltskanzlei in Augsburg aus betreuen wir bundesweit Mandate rund um die Themen Selbstanzeigen, Steuerhinterziehung und jede Art von Steuerstrafverfahren.


IHR EXPERTEN-TEAM
Steuerrechtsexperten Mauss und Juppe
Diese Steuerrechtexperten setzen sich bei jeder Art von Steuerstrafangelegenheiten persönlich für Sie ein: Steuerberaterin und ehemalige Steuerfahnderin beim Finanzamt Isabella Mauss sowie Fachanwalt für Steuerrecht Thomas Juppe.
Ganz gleich, welche Steuerstraftat im Raum steht, ob noch unentdeckt oder im Zuge eines bereits eingeleiteten Strafverfahrens: Wir stehen Ihnen rechtlich bei!
Von unserer Steuer- und Anwaltskanzlei in Augsburg aus betreuen wir bundesweit Mandate rund um die Themen Selbstanzeigen, Steuerhinterziehung und jede Art von Steuerstrafverfahren.
Fachanwalt für Steuerrecht
absolute Diskretion
bundesweite Abwicklung
exklusives Behördenwissen
Experten für alle Steuerdelikte
Anwälte und Steuerexperten
Ch.D.
Sehr hohe Fachkompetenz in den Bereichen Steuern und Steuerrecht. Absolut professionelle, präzise und transparente Arbeitsweise. Sehr sympathische und freundliche Anwälte, die sich richtig ins Zeug legen. Ich kann die Kanzlei in jeder Hinsicht weiterempfehlen.
D.K.
Alles lief absolut perfekt! Die gesamte Team hat meinen Fall schnell, reibungslos und zu meiner absoluten Zufriedenheit abgewickelt. Ich bleibe hier Kunde.
G.G.
absolut kompetentes und sympathisches Team, kann man nur weiterempfehlen!
Professionelle Betreuung durch einen Fachanwalt für Steuerrecht!
FAQ
Die wichtigsten Antworten auf häufig gestellte Fragen
Das Tätigkeitsspektrum ist sehr vielschichtig. Wir begleiten und unterstützen Sie insbesondere bei:
- Betriebsprüfungsverfahren
- Einspruchsverfahren
- Verfahren des einstweiligen Rechtsschutzes
- Vollstreckungs-, Stundungs- und Erlassverfahren
- Abwehr von Haftungsbescheiden
- Berichtigungserklärungen und Selbstanzeigen
- Verfahren vor den Finanzgerichten
- Nichtzulassungsbeschwerden und Revisionsverfahren vor dem Bundesfinanzhof
Zudem verteidigen wir Sie in sämtlichen Stadien (Ermittlungsverfahren, Zwischenverfahren und Hauptverfahren) eines Steuerstrafverfahrens.
Viele Wege münden in ein Steuerstrafverfahren wegen Steuerhinterziehung. Eine Möglichkeit, ins Visier der Fahndungsbehörden zu gelangen, ist z. B. wegen Steuerhinterziehung durch einen anonymen Hinweis gegen die eigene Person. Auch eine Betriebsprüfung, eine missglückte Selbstanzeige oder eine Hausdurchsuchung bei Dritten (Verdachtsmeldung) kann zur Folge haben, dass ein Verfahren gegen eine Person wegen Steuerhinterziehung eingeleitet wird.
Den Tatbestand der Steuerhinterziehung (§ 370 Abs. 1 AO) erfüllt, wer den Finanzbehörden oder anderen Behörden über steuerlich erhebliche Tatsachen unrichtige oder unvollständige Angaben macht, die Finanzbehörden pflichtwidrig über steuerlich erhebliche Tatsachen in Unkenntnis lässt oder pflichtwidrig die Verwendung von Steuerzeichen oder Steuerstempeln unterlässt und dadurch Steuern verkürzt oder für sich oder einen anderen nicht gerechtfertigte Steuervorteile erlangt.
- Freiheitsstrafe bis 5 Jahre oder Geldstrafe (§ 370 Abs. 1 AO)
- In besonders schweren Fällen (§ 370 Abs. 3 AO) Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu zehn Jahren
Im Falle einer vollständigen und wirksamen Selbstanzeige (§ 371 AO) besteht die Möglichkeit trotz verwirklichter Steuerhinterziehung Straffreiheit zu erhalten, sofern kein Sperrgrund nach § 371 Abs 2 AO vorliegt und die hinterzogenen Steuern samt Zinsen und Hinterziehungszinsen entrichtet werden. Die strafbefreiende Selbstanzeige ist jedoch an strenge Voraussetzungen geknüpft. Hier ist dringend anzuraten, sich von einem Fachanwalt für Steuerrecht oder einem spezialisierten Steuerberater begleiten zu lassen.