Unsere Notfallnummer: +49 (0) 151 11721006

Erfolgreiche Strafverteidigung im Umsatzsteuerkarussell

Spezialisierte Anwälte und Steuerexperten stehen Ihnen bundesweit zur Seite

Sie sind als Unternehmer unwissentlich in die Maschinerie eines Umsatzsteuerkarussells geraten? Die Finanzbehörden ermitteln deswegen bereits gegen Sie? Unsere Anwalts- und Steuerkanzlei setzt sich engagiert für Ihren Freispruch ein!

Umsatzsteuerkarussell Steuerstrafexperten Kanzlei Mauss
©Fotolia | designer491
Umsatzsteuerkarussell Steuerstrafexperten Kanzlei Mauss

Erfolgreiche Strafverteidigung im Umsatzsteuerkarussell

Spezialisierte Anwälte und Steuerexperten stehen Ihnen bundesweit zur Seite

Sie sind als Unternehmer unwissentlich in die Maschinerie eines Umsatzsteuerkarussells geraten? Die Finanzbehörden ermitteln deswegen bereits gegen Sie? Unsere Anwalts- und Steuerkanzlei setzt sich engagiert für Ihren Freispruch ein!

Sie wurden unwissentlich in ein Umsatzsteuerkarussell verwickelt?

Wir schaffen für Sie einen juristischen Ausweg!

Bei einem Umsatzsteuerkarussell handelt es sich um ein komplexes Betrugsmodell zur wiederholten Steuerhinterziehung. Es werden Warenbewegungen zwischen Firmen über Landesgrenzen hinweg vorgetäuscht, um sich widerrechtlich die Vorsteuer vom Finanzamt erstatten zu lassen – oft Summen in immensen Höhen. Nicht selten werden von den Strippenziehern auch rechtschaffene Firmen instrumentalisiert. Diese wissen von den illegalen Mechanismen in der Regel nichts. Grundsätzlich bewegt man sich dann als Beteiligter – ob wissend oder unwissend – im Rahmen der organisierten Kriminalität. Fliegt ein Umsatzsteuerkarussell irgendwann auf, sind die Strippenzieher längst außerhalb jeder juristischen Reichweite. Die beteiligten Unternehmen jedoch sind für die Finanzbehörden greifbar. Es kommt zu Hausdurchsuchungen und Steuerstrafverfahren.

Wir sind eine auf Umsatzsteuerkarussell-Verfahren spezialisierte Anwalts- und Steuerkanzlei. Trotz der komplexen und schwierigen Rechtslage konnten wir bereits für einige unwissentlich beteiligten Firmen einen Freispruch erwirken. Den bei uns arbeiten Juristen und Steuerexperten Hand in Hand – und schöpfen so jede Möglichkeit für eine erfolgreiche Verteidigung aus!

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Mehr Informationen

SO GEHEN WIR VOR

In vier Schritten zur Ihrer individuellen Verteidigungsstrategie

1

Kontakt

Ihr Unternehmen war oder ist unwissentlich Akteur in einem Umsatzsteuerkarussell? Die Steuerbehörde hat ein Strafverfahren gegen Ihre Firma eingeleitet? Nehmen Sie einfach Kontakt zu uns auf – telefonisch, per E-Mail oder über unser Kontaktformular.

2

Analyse

Unsere Steueranwälte und Steuerexperten besprechen mit Ihnen Ihren Fall, holen wichtige Informationen von den Behörden ein und analysieren alle Rahmenbedingungen bis ins Detail – ganz gleich wie komplex die Angelegenheit ist.
 
3

Konzept

Auf Basis der Informationen arbeiten wir für Sie eine ausführliche Strategie für Ihre Verteidigung aus. Dabei arbeiten Steuerfachanwälte und Steuerexperten Hand in Hand, um alle Möglichkeiten zur Erreichung eines Freispruchs voll auszuschöpfen.

4

Rechtsbeistand

Ist das Konzept vollständig erstellt, übernehmen wir anschließend auch die Verteidigung vor Gericht. Wir sind bundesweit an den Gerichten vor Ort und setzen uns dafür ein, dass Ihre Beteiligung an einem Umsatzsteuerkarussell ein gutes Ende findet.

Rechtshilfe für Umsatz­steuerkarussell-Verfahren gesucht?

Lassen Sie sich unverbindlich über die Möglichkeiten Ihrer Verteidigung beraten! Kontaktieren Sie uns über das Kontaktformular oder diskret telefonisch unter unserer Notfallnummer: +49 (0) 151 11721006

IHR EXPERTEN-TEAM

Steuerrechtsexperten Mauss und Juppe

Diese Steuerrechtexperten setzen sich bei jeder Art von Steuerstrafangelegenheiten persönlich für Sie ein: Steuerberaterin und ehemalige Steuerfahnderin beim Finanzamt Isabella Mauss sowie Fachanwalt für Steuerrecht Thomas Juppe.

Ganz gleich, welche Steuerstraftat im Raum steht, ob noch unentdeckt oder im Zuge eines bereits eingeleiteten Strafverfahrens: Wir stehen Ihnen rechtlich bei!

Von unserer Steuer- und Anwaltskanzlei in Augsburg aus betreuen wir bundesweit Mandate rund um die Themen Selbstanzeigen, Steuerhinterziehung und jede Art von Steuerstrafverfahren.

IHR EXPERTEN-TEAM

Steuerrechtsexperten Mauss und Juppe

Diese Steuerrechtexperten setzen sich bei jeder Art von Steuerstrafangelegenheiten persönlich für Sie ein: Steuerberaterin und ehemalige Steuerfahnderin beim Finanzamt Isabella Mauss sowie Fachanwalt für Steuerrecht Thomas Juppe.

Ganz gleich, welche Steuerstraftat im Raum steht, ob noch unentdeckt oder im Zuge eines bereits eingeleiteten Strafverfahrens: Wir stehen Ihnen rechtlich bei!

Von unserer Steuer- und Anwaltskanzlei in Augsburg aus betreuen wir bundesweit Mandate rund um die Themen Selbstanzeigen, Steuerhinterziehung und jede Art von Steuerstrafverfahren.

Fachanwälte für Steuerrecht

Die juristische Sachlage Ihres Falles wird von erfahrenen Fachanwälten für Steuerrecht analysiert und in ihrer Komplexität vollständig aufgeschlüsselt.

spezialisierte Steuerfachkräfte

Unsere Anwälte arbeiten Hand in Hand mit spezialisierten Steuerfachkräften zusammen, die Ihren Fall auch in steuerlicher Hinsicht detailliert beleuchten.

erfolgreiche Verteidigungen

Dank der engen Zusammenarbeit von Steueranwälten und Steuerexperten konnten wir für Mandanten bereits Straffreiheit durchsetzen.

persönliche Ansprechpartner

Keine Umwege, keine Sachbearbeiter: Hier werden Sie direkt und persönlich von einem unserer Rechts- und Steuerexperten beraten und betreut.

ganzheitliche Betreuung

Beratung, Fallanalyse, Strategieentwicklung und Vertretung vor Gericht: Wir stehen Ihnen in allen Phasen eines Verfahrens zur Seite.

höchste Diskretion

Ein steuerstrafrechtliches Verfahren gegen ein Unternehmen ist ein sensibles Thema – das wir selbstverständlich mit größter Diskretion behandeln.

Rechtshilfe für Umsatz­steuerkarussell-Verfahren gesucht?

Lassen Sie sich unverbindlich über die Möglichkeiten Ihrer Verteidigung beraten! Kontaktieren Sie uns über das Kontaktformular oder diskret telefonisch unter unserer Notfallnummer: +49 (0) 151 11721006

FAQ

Die wichtigsten Antworten auf häufig gestellte Fragen

  • Ein Unternehmen (der sogenannte In/Out-Buffer) verkauft Ware an ein Strohunternehmen im EU-Ausland.
  • Das Strohunternehmen macht den Vorsteuer-Abzug geltend (gemäß innereuropäischen Vorschriften zum Umsatzsteuergesetz).
  • Das Strohunternehmen verkauft die Ware an ein drittes Unternehmen (den sogenannten Distributor).
  • Der Distributor verkauft die Ware wieder an den ursprünglichen Verkäufer (In/Out-Buffer).
  • Das Verkaufskarussell geht von neuem los, es handelt sich um Karussellbetrug.
  • Oft wissen zwischengeschaltete Distributoren und Buffer nicht, dass sie an einem Umsatzsteuerkarussell beteiligt sind.
  • Das Strohunternehmen verschwindet hingegen nach der Fälligkeit der Steuer vom Markt (sogenannter Missing Trader).

Es handelt sich um einen erfüllten Tatbestand der Steuerhinterziehung gemäß § 370 AO. Und um die Bildung einer kriminellen Vereinigung (org. Verbrechen).

Die Rechtsprechung des BFH stützt sich derzeit auf die Argumentation, dass ein redlicher Kaufmann nach dem üblichen Geschäftsgebaren dafür Sorge zu tragen hat, sich darüber genau zu informieren, mit welchen Personen er Geschäfte schließt. Wenn er dieser Sorgfaltspflicht nicht nachkommt, wird ihm unter gewissen Umständen Bösgläubigkeit vorgeworfen und der Vorsteuerabzug versagt.

Zunächst fordert das Finanzamt – ungeachtet der strafrechtlichen Beurteilung – die gezogenen Vorsteuern zurück. Hier beginnt der Kampf mit der Zwangsvollstreckung, sollten die Gelder nicht zwischenfinanziert werden können. Nicht selten überleben diese Firmen ein solches Verfahren aufgrund fehlender finanzieller Mittel nicht.

Die Tragik und Problematik bei der Aufdeckung der Straftaten durch die Behörden ist, dass zunächst nicht erkennbar ist, welche der Funktionäre die tatsächlichen Drahtzieher waren und wer nur unbedarfte, unwissende Teilnehmer sind. Während die eigentlichen Drahtzieher zum Zeitpunkt der Entdeckung der Straftat meist längst untergetaucht sind, haben Personen wie der Distributor den offenkundigen Kampf mit den Ermittlungsbehörden und Gerichten auf sich zu nehmen.

Die Geschäftsführer der gutgläubigen Firmen werden häufig mit hohen Gewinnmargen geködert. Meist werden diesen Firmen die Wareneinkäufe vom vorgegebenen Abnehmer vorfinanziert, damit diese überhaupt bereit sind, sich auf die Geschäfte einzulassen.

Die gutgläubigen Firmen bekommen dafür Rechnungen mit ausgewiesener Umsatzsteuer, welche sie bei ihrem Heimatfinanzamt als Vorsteuer geltend machen. Die gutgläubigen Firmen sind auch auf den Vorsteuerabzug angewiesen, denn diese müssen nun die Ware von dem Scheinlieferanten zum Bruttowert abkaufen.